Zum Zivilrecht gehören zunächst einmal Kauf- und Leasingversträge sowie Verträge im Allgemeinen, Darlehen, Dienst- und Werkverträge, Eigentumsfragen und Ähnliches. Aber auch das Mietrecht und die Forderungsbeitreibungen gehören zu diesem Bereich. Das Zivilrecht gehört zum juristischen Grundhandwerk jedes Rechtsanwalts. Es berührt fast sämtliche Lebensbereiche und auch zahlreiche unternehmerische Tätigkeitsfelder.
Wichtig ist in diesem Bereich, dass bei der Schuldrechtsreform seit dem Jahre 2002 grundsätzlich eine dreijährige Regelverjährungszeit gilt, die nicht durch eine außergerichtliche Mahnung gehemmt werden kann. Entgegen landläufiger Ansicht ist die Mahnung völlig bedeutungslos. Zur Verjährungshemmung taugen nur das Anerkenntnis, eine Klage, ein Mahnbescheid oder ein selbständiges Beweisverfahren. Auch hier kann ich Sie gerne nachhaltig beraten und vertreten.