Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich für alle Fragen rund um das Auto und den Straßenverkehr zuständig. Durch jahrelangen Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen in Zusammenhang mit einem Straf-/Bußgeldverfahren, Unfällen, dem Autokauf und der -reparatur sowie dem Leasingrecht. Im Einzelnen sind dies folgende Gebiete:
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht
- Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen
- Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Recht der Fahrerlaubnis
Gerade bei Verkehrsunfällen ist die kompetente und nachhaltige Unterstützung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht unbedingt erforderlich. Nur so stehen Sie auf selber Augenhöhe mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Auch wenn diese oft ein „Schadenmanagement“ anbietet, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihr Gegner. Nur der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten, welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche Ansprüche durchsetzbar sind. Wenn der Unfall von Ihnen nicht verschuldet wurde, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für meine Tätigkeit.
Ich nehme Ihnen die gesamte Arbeit der Unfallabwicklung ab und garantiere Ihnen, dass Ihre Rechte optimal durchgesetzt werden.