Ich berate und vertrete Sie aufgrund langjähriger Berufserfahrung kompetent und zuverlässig namentlich in folgenden Bereichen:
- Abmahnung
- Kündigung und Änderungskündigung
- Lohnforderungen (beispielsweise bei Gehaltsrückständen, Streichung von Weihnachts-/Urlaubsgeld, Lohnkürzungen etc.)
- Aufhebungsvereinbarungen
Gerade wenn Sie eine Kündigung bekommen haben, besteht dringender Handlungsbedarf. Ab Zustellung der Kündigung bleiben nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage.
Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, ist die Kostenregelung des § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) für Sie von großer Bedeutung: in der 1. Instanz trägt jede Partei (also Arbeitnehmer und Arbeitgeber) ihre außergerichtlichen Kosten, insbesondere die Anwaltskosten, selbst. Es besteht kein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem unterlegenen Gegner. Dies gilt auch für die bei außergerichtlicher Tätigkeit entstandenen Anwaltskosten. Gegebenenfalls kommt hier, bei Vorliegen der besonderen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Bewilligung der Prozesskostenhilfe in Betracht.