Sollten Sie wegen einer Straftat beschuldigt werden, rufen Sie bitte sofort in der Kanzlei an. Bitte versuchen Sie auf keinen Fall, die Sache selbst mit der Polizei zu klären. Dies ist erfahrungsgemäß zum Scheitern verurteilt. Sofern die Polizei Kontakt mit Ihnen aufnimmt, machen Sie nur Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift) und verweigern Sie im Übrigen die Angaben zu Sache. Sie und auch Ihre Familienangehörigen haben ein Aussageverweigerungsrecht. Rufen Sie mich vor einer Kontaktaufnahme mit der Polizei unbedingt an. So vermeiden Sie Fehler im Ermittlungsverfahren, die später nicht mehr geheilt werden können. Aus dem Aussageverweigerungsrecht kann Ihnen in keinem Fall ein Nachteil entstehen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, nach erfolgter Akteneinsicht durch mich, Angaben zur Sache zu machen. Dies ist in jedem Stadium des Verfahrens (Ermittlungsverfahren und auch Verfahren vor Gericht) der Fall.
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