Ich bin gerne auch im privaten (zivilen) Baurecht für Sie tätig. Zum zivilen Baurecht gehört letztlich alles, was im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Erwerb von Gebäuden bzw. Grundstücken gehört. Nicht zu meinen Tätigkeitsbereichen gehört ausdrücklich das öffentliche Baurecht (Bauplanung, öffentlich-rechtliche Nachbarvorschriften, Baugenehmigung). Sollte es jedoch um die Beseitigung von Baumängeln gehen oder sollten Sie als Bauunternehmer Werklohnforderungen geltend machen, stehe ich gerne mit Rat zur Verfügung. Selbstverständlich kann ich Ihre jeweiligen Ansprüche auch außergerichtlich und vor Gericht vertreten.

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