„Die Deutschen verfügen über ein Netto-Vermögen von rund 6,5 Billionen EURO.
Schätzungen zufolge beläuft sich die jährliche Erbmasse auf 230 Milliarden EURO.“
(Quelle: Link: www.erbrecht.de/Ratsuchende Erbrechtliche_Vorsorge).
Dies bedeutet, dass die Nachfolge sorgfältig geplant werden muss, auch um zu vermeiden, dass es zu Streitigkeiten unter den Abkömmlingen kommt. Bei der Nachlassplanung bin ich aufgrund meiner umfassenden Kenntnisse im Erbrecht gerne behilflich. Die Nachlassplanung muss immer der individuellen Lebenssituation angepasst werden. Um Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen gerecht zu werden, ist im Einzelfall stets eine ausführliche Besprechung Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Wünsche erforderlich. Sehr wichtig ist es dabei auch, zu wissen, dass die Testamentseröffnung üblicherweise erst Monate nach dem Todesfall erfolgt. Bis dahin können die (möglichen) Erben nicht tätig werden. Es ist daher von größter Bedeutung, Vollmachten zu erteilen.
Aber auch nach dem Erbfall kann ich für Sie tätig werden. Ich denke hier an die Vertretung vor dem Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren, der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (auch bei Teilungsversteigerungen). In vielen Fällen müssen Testamente ausgelegt oder sogar angefochten werden. Auch dies gehört, ebenso wie die Übernahme von Testamentsvollstreckungen oder Nachlasspflegschaften zu meinen Tätigkeitsgebieten. Bitte sprechen Sie mich auch hier gerne an