Durch langjährige Vertretung eines Kreditinstituts habe ich in allen in diesem Bereich anfallenden Rechtsfragen umfassende Erfahrung.
Außerdem gibt es gerade im Banken- und Kapitalmarktbereich vielfach Kunden, die sich falsch beraten fühlen. Durch umfassende Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und ständige Fortbildung kann im Einzelfall festgestellt werden, ob tatsächlich eine Falschberatung vorlag, die gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen führt. Die Geltendmachung der Ansprüche und ggf. die Vertretung vor Gericht werden dann kompetent und zielgerichtet erfolgen.